LSG Bayern - Urteil vom 24.09.2024
L 7 BA 104/23
Normen:
SGB IV § 28p Abs. 1 S. 1, 5;
Vorinstanzen:
SG Nürnberg, vom 27.09.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 5 BA 38/23

Nachforderung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer

LSG Bayern, Urteil vom 24.09.2024 - Aktenzeichen L 7 BA 104/23

DRsp Nr. 2026/8727

Nachforderung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer

Tenor

I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 27. September 2023 wird zurückgewiesen.

II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

IV. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 17 073 Euro festgesetzt.

Normenkette:

SGB IV § 28p Abs. 1 S. 1, 5;

Tatbestand

Streitig ist, ob die Beklagte und Berufungsbeklagte (in der Folge: Beklagte) berechtigt ist, aufgrund der Tätigkeit des Beigeladenen für die Klägerin und Berufungsklägerin (in der Folge: Klägerin) als Gesellschafter-Geschäftsführer Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung nachzufordern.