LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 15.10.2025
L 3 BA 24/24
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Halle, vom 21.02.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 30 BA 20/22

Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung; Eingliederung eines Mitarbeiters in den Betrieb; Indiz der Erforderlichkeit eines berechtigten Interesses für die Einsichtnahme in das Grundbuch Dritter

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.10.2025 - Aktenzeichen L 3 BA 24/24

DRsp Nr. 2025/13989

Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung; Eingliederung eines Mitarbeiters in den Betrieb; Indiz der Erforderlichkeit eines berechtigten Interesses für die Einsichtnahme in das Grundbuch Dritter

Insbesondere der Umstand, dass es für bestimmte Rechtshandlungen (hier: Einsichtnahme in das Grundbuch Dritter) eines berechtigten Interesses bedarf, spricht für die Eingliederung eines Mitarbeiters in den Betrieb dessen, der das berechtigte Interesse im eigenen Namen oder kraft einer Vollmacht geltend machen kann.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 21. Februar 2024 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Den Beigeladenen sind Kosten nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IV § 7 Abs. 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob die Beigeladene zu 1. seit dem 1. Juni 2013 für die Klägerin im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses tätig geworden ist und die Beklagte von der Klägerin zu Recht Gesamtsozialversicherungsbeiträge für Zeiten ab dem 1. Januar 2017 i.H.v. 16.129,84 € nachfordern kann.