Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 9. Mai 2023 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen zu tragen. Den Beigeladenen sind Kosten nicht zu erstatten.
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