Auf den Änderungsantrag des Antragstellers wird unter Abänderung des Beschlusses des Sozialgerichts Hannover vom 20. August 2020 (S
Im Übrigen wird der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt.
Die Kosten des vorliegenden Verfahrens zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes tragen der Antragsteller und die Antragsgegnerin jeweils zur Hälfte.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das vorliegende Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes auf 174.951 € festgesetzt.
I.
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