LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 23.10.2024
L 2 BA 1752/23
Normen:
SGB IV § 28p;
Vorinstanzen:
SG Freiburg, vom 15.05.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 8 BA 2335/20

Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträge für sog. Saisonarbeitskräfte i.R.e. Betriebsprüfungsverfahrens

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.10.2024 - Aktenzeichen L 2 BA 1752/23

DRsp Nr. 2025/1553

Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträge für sog. Saisonarbeitskräfte i.R.e. Betriebsprüfungsverfahrens

Der Arbeitgeber kommt mit der Verwendung des in der streitgegenständlichen Zeit bereitgestellten bundeseinheitlichen zweisprachigen Fragebogens für Saisonkräfte aus dem (osteuropäischen) Ausland, in dem die Saisonarbeitnehmer als Status "Hausfrau" oder "Hausmann" angeben und in dem sie die Frage Nr. 7 nach dem Bestreiten des Lebensunterhalts in ihrem jeweiligen Heimatland nicht beantworten mussten, seiner Aufzeichnungspflicht ausreichend nach und verstößt nicht gegen seine Mitwirkungspflicht, zumindest soweit die Angaben der Saisonarbeitnehmer insgesamt plausibel sind und der Arbeitgeber keinen durch Tatsachen begründeten Verdacht hatte, dass die Auskünfte wahrscheinlich falsch sind (Bestätigung und Fortführung von Senatsurteil vom 26.06.2024 - L 2 BA 3128/22 -).

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 15. Mai 2023 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, welche ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 5.077,72 € festgesetzt.

Normenkette:

SGB IV § 28p;

Tatbestand