Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 15. Mai 2023 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, welche ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 5.077,72 € festgesetzt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|