Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 11. Oktober 2022 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, welche ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 7.082,48 € festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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