Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 22. Juli 2022 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits auch im Berufungsverfahren mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 10.222,80 € festgesetzt.
Der Kläger wendet sich gegen die Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen einschließlich der Umlagen nach dem
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