LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 15.12.2023
L 14 BA 32/22
Normen:
SGB IV § 28e Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Dortmund, vom 25.01.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 57 BA 102/18

Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.12.2023 - Aktenzeichen L 14 BA 32/22

DRsp Nr. 2025/8825

Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen

1. Auch ein mitarbeitender Gesellschafter ist abhängig beschäftigt im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB IV, wenn er mit seiner Kapitalbeteiligung am Stammkapital der Gesellschaft über keine Rechtsmacht verfügt, durch Einflussnahme auf die Gesellschafterversammlung die Geschicke der Gesellschaft bestimmen zu können, und die Geschäftsführer der Gesellschaft ihm gegenüber weisungsberechtigt sind. 2. Ein der Beitragsnachforderung entgegenstehendes schutzwürdiges Vertrauen setzt weiterhin voraus, dass ein Bescheid (aus Betriebsprüfungen) vorliegt, der den Versicherten, die von ihm ausgeübte Tätigkeit sowie den Tätigkeitszeitraum ausdrücklich benennt und als versicherungsfrei bewertet.

Tenor

Die Berufungen der Klägerin und des Beigeladenen zu 1 werden zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in 1. Instanz mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen haben.

Außergerichtliche Kosten sind in 2. Instanz nicht zu erstatten.

Der Beigeladene zu 1 trägt die Kosten des Berufungsverfahrens in Höhe von 1.000 €.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IV § 28e Abs. 1;

Tatbestand