Die Berufungen der Klägerin und des Beigeladenen zu 1 werden zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in 1. Instanz mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen haben.
Außergerichtliche Kosten sind in 2. Instanz nicht zu erstatten.
Der Beigeladene zu 1 trägt die Kosten des Berufungsverfahrens in Höhe von 1.000 €.
Die Revision wird nicht zugelassen.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|