I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Landshut vom 21. Dezember 2022 wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Verfahrens.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
IV. Der Streitwert wird festgesetzt auf 121.847,36 Euro.
Die Klägerin wendet sich gegen eine Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen durch die Beklagte aufgrund einer Betriebsprüfung iHv 121,847,36 Euro (davon Säumniszuschläge iHv 19.498 Euro).
Die Klägerin bietet Bauleistungen im Bau und Innenausbau an. Der ehemalige und im streitgegenständlichen Zeitraum alleinige Geschäftsführer der Klägerin, Herr JH, betrieb zusätzlich noch die Einzelfirma Bau- und Montagearbeiten JH.
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