LSG Bayern - Urteil vom 11.11.2024
L 7 BA 9/23
Normen:
SGB IV § 14 Abs. 2; SGB IV § 24;
Vorinstanzen:
SG Landshut, vom 21.12.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 14 BA 37/19

Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund einer Betriebsprüfung

LSG Bayern, Urteil vom 11.11.2024 - Aktenzeichen L 7 BA 9/23

DRsp Nr. 2025/839

Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund einer Betriebsprüfung

Im Zusammenhang mit der Nichtleistung von Sozialversicherungsbeiträgen liegt regelmäßig Vorsatz der verantwortlichen Organe vor, wenn für das gesamte typische Arbeitsentgelt keine Beiträge entrichtet werden.

Tenor

I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Landshut vom 21. Dezember 2022 wird zurückgewiesen.

II. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Verfahrens.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

IV. Der Streitwert wird festgesetzt auf 121.847,36 Euro.

Normenkette:

SGB IV § 14 Abs. 2; SGB IV § 24;

Tatbestand

Die Klägerin wendet sich gegen eine Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen durch die Beklagte aufgrund einer Betriebsprüfung iHv 121,847,36 Euro (davon Säumniszuschläge iHv 19.498 Euro).

Die Klägerin bietet Bauleistungen im Bau und Innenausbau an. Der ehemalige und im streitgegenständlichen Zeitraum alleinige Geschäftsführer der Klägerin, Herr JH, betrieb zusätzlich noch die Einzelfirma Bau- und Montagearbeiten JH.