LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 29.04.2025
L 8 BA 5/25 B ER
Normen:
SGB IV § 28;
Vorinstanzen:
SG Düsseldorf, vom 22.12.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 31 BA 110/23

Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Tätigkeit einer Vielzahl von Dienstevermittlern

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.04.2025 - Aktenzeichen L 8 BA 5/25 B ER

DRsp Nr. 2025/5548

Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Tätigkeit einer Vielzahl von Dienstevermittlern

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 22.12.2024 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.212.433,86 Euro festgesetzt.

Normenkette:

SGB IV § 28;

Gründe

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts (SG) Düsseldorf vom 22.12.2024 ist bereits nicht zulässig, im Übrigen aber auch nicht begründet.