LSG Chemnitz - Urteil vom 29.01.2024
L 9 BA 7/18
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Dresden, vom 22.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 47 KR 838/13

Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen für gastspielverpflichtete Künstler

LSG Chemnitz, Urteil vom 29.01.2024 - Aktenzeichen L 9 BA 7/18

DRsp Nr. 2025/131

Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen für gastspielverpflichtete Künstler

Keine einheitliche oder durchgehende Beschäftigung nach § 7 Abs. 1 SGB IV, bzw. kein Fortbestehen der Beschäftigung nach § 7 Abs. 3 SGB IV bei Bühnenkünstlern, die im Zeitraum nach der Premiere und den nachfolgenden Gastpielen nicht mehr dem Weisungsrecht des Arbeitsgebrs unterliegen, Abgrenzung zu der Entscheidung des BSG vom 20.03.2013 - B 12 R 13/10 R

Tenor

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des SG Dresden vom 22. Dezember 2017 wird zurückgewiesen.

II. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IV § 7 Abs. 1;

Tatbestand

Die Klägerin wendet sich gegen die Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen für gastspielverpflichtete Künstler, hier des Beigeladenen D..... Streitgegenständlich ist hierbei, ob ein durchgängiges abhängiges Beschäftigungsverhältnis für den Zeitraum der ersten Probe bis zur letzten Vorstellung (so die Beklagte) oder nur bis zur Premiere und an den einzelnen Tagen der folgenden Vorstellungen (so die Klägerin) vorliegt.

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