I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 26. Oktober 2023 aufgehoben und die Klage gegen Bescheid vom 20.01.2022 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 02.02.2023 abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
IV. Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 49.811,45 Euro festgesetzt.
Der Kläger wendet sich gegen eine Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen iHv 49.811,45 Euro für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2020 durch die Beklagte betreffend die Beigeladene, die im Betrieb des Klägers mitarbeitende Ehefrau des Klägers.
Der Kläger war zunächst aufgrund eines Gesellschaftsvertrages vom 28.10.2008 gemeinsam mit seinem Vater jeweils zur Hälfte Gesellschafter der H GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts). Gegenstand des Unternehmens war und ist der Betrieb einer Gastwirtschaft, einer Metzgerei sowie eines Hotels.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|