I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 4. Februar 2022 wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.
III. Die Revision wird zugelassen.
IV. Der Streitwert wird auf 37.948,19 Euro festgesetzt.
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