I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 4. Februar 2022 wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.
III. Die Revision wird zugelassen.
IV. Der Streitwert wird auf 37.948,19 Euro festgesetzt.
Die klagende GmbH wendet sich gegen die Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 37.948,19 Euro wegen einer von der Beklagten angenommenen abhängigen Beschäftigung des Beigeladenen zu 1) in seiner Tätigkeit als GmbH-Geschäftsführer in der Zeit vom 01.07.2012 bis 31.12.2015.
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