Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 22. November 2022 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im Berufungsverfahren, die diese selbst zu tragen haben.
Der Streitwert des Verfahrens wird endgültig auf 159.952,53 € festgesetzt.
Die Klägerin wendet sich gegen die Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen i.H.v. 159.952,53 €.
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