Die Klage wird abgewiesen.
Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Die Beteiligten streiten darum, ob der Beklagte verpflichtet ist, die vorliegenden endgültigen Umsatzsteuerfestsetzungen für die Streitjahre zugunsten der Klägerin zu ändern.
Der Rechtsstreit betrifft die steuerlichen Verhältnisse einer Kommanditgesellschaft, die unter der Firma B... GmbH & Co. KG gegründet und am ...2011 im Handelsregister eingetragen wurde. Von ... bis ... firmierte sie als C... UG & Co. KG und sodann als D... UG & Co. KG. Die Klägerin ist seit ... deren (mittelbare) Gesamtrechtsnachfolgerin (vgl. die Ausführungen im Schreiben der E... UG & Co. KG vom 16.09.2020 und im Schreiben des Vorsitzenden vom 20.12.2024 sowie die bei den Akten befindlichen Handelsregisterauszüge).
Die Kommanditanteile der D... UG & Co. KG wurden bis ... zu 90 % von der F... GmbH Co. KG gehalten, danach von der E... UG & Co. KG, der die D... UG & Co. KG im Jahre ... anwuchs. Die Beteiligten gehen davon aus, dass die D... UG & Co. KG zum früheren Umfeld der G... SE gehörte.
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