1. Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 27.05.2024, Az.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Beschwerdewert wird auf bis zu 5.000 € festgesetzt.
4. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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