1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgericht Schwerin vom 8. Juni 2020 abgeändert und die Klage vollumfänglich abgewiesen.
2. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
3. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung.
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