I. Streitig ist, ob der Antragsgegner (das Finanzamt --FA--) in zehn Fällen der Jahre 2000, 2001 und 2003 die von der Antragstellerin geltend gemachte Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen zu Recht wegen mangelhafter Buch- und Belegnachweise nach § 6a Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1999 i.V.m. §§ 17a bis 17c der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) 1999 versagt hat.
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