FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 18.12.2024
16 K 17071/23
Normen:
BewG § 198 Abs. 2;
Fundstellen:
ZEV 2025, 344

Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts i.R.d. Bewertung eines Mietshauses in Berlin für Zwecke der Schenkungsteuer

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.12.2024 - Aktenzeichen 16 K 17071/23

DRsp Nr. 2025/11305

Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts i.R.d. Bewertung eines Mietshauses in Berlin für Zwecke der Schenkungsteuer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Von den Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin 69 %, der Beklagte 31 %, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Normenkette:

BewG § 198 Abs. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Bewertung eines Mietshauses in Berlin für Zwecke der Schenkungsteuer. Das beklagte Finanzamt - FA - hat den Grundbesitzwert zunächst auf 11.110.245 € festgestellt, durch Änderungsbescheid im Laufe des gerichtlichen Verfahrens auf 8.778.411 €. Die Klägerin begehrt eine Herabsetzung auf 3.590.000 €.