Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 03.04.2024 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Im Streit steht die Erstattung von Kosten für eine 4-wöchige Testung des Ganzkörperanzugs "EXOPULSE Mollii Suit".
Der 1964 geborene Kläger ist bei der Beklagten gesetzlich krankenversichert. Er leidet an Multipler Sklerose (MS). Nach einer Operation am Hüftgelenk im Dezember 2022 kam es zu Spastiken und einer stark eingeschränkten Mobilität.
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