Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Rechtssatzverfassungsbeschwerde richtet sich gegen § 272 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 SGB V in der Fassung des Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege vom 22. Dezember 2020 (BGBl I S.
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Annahmevoraussetzungen des §
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