I. Auf die Berufungen der Klägerin und der Beklagten wird - unter Zurückweisung der jeweiligen Berufungen im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 20. September 2023 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Urlaubsabgeltung für das Jahr 2022 in Höhe von ... EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 1. Januar 2023 zu zahlen.
2. 3. 4. 5.
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