LG Heidelberg, vom 28.08.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 8/19
OLG Karlsruhe, vom 25.05.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 11 U 11/19
Nichtigkeit eines Geltendmachungsbeschlusses bzgl. der Erfassung von Ansprüchen gegen Aktionäre wegen unberechtigter Dividendenzahlungen aus § 62 Abs. 1 Satz 1 AktG und § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 20 Abs. 1 AktG; Anwendbarkeit der Grundsätze über die fehlerhafte Organbestellung auf den besonderen Vertreter; Fehlerhafte Bestellung eines besonderen Vertreters durch den Vorstand der Aktiengesellschaft
BGH, Urteil vom 17.09.2024 - Aktenzeichen II ZR 221/22
DRsp Nr. 2024/13949
Nichtigkeit eines Geltendmachungsbeschlusses bzgl. der Erfassung von Ansprüchen gegen Aktionäre wegen unberechtigter Dividendenzahlungen aus § 62 Abs. 1 Satz 1 AktG und § 823 Abs. 2BGB i.V.m. § 20 Abs. 1AktG; Anwendbarkeit der Grundsätze über die fehlerhafte Organbestellung auf den besonderen Vertreter; Fehlerhafte Bestellung eines besonderen Vertreters durch den Vorstand der Aktiengesellschaft
Ein Geltendmachungsbeschluss ist nichtig, soweit er Ansprüche gegen Aktionäre wegen unberechtigter Dividendenzahlungen aus § 62 Abs. 1 Satz 1 AktG und § 823 Abs. 2BGB i.V.m. § 20 Abs. 1AktG erfasst.a) Die Grundsätze über die fehlerhafte Organbestellung sind auf den besonderen Vertreter anwendbar.b) Der Vorstand der Aktiengesellschaft kann die fehlerhafte Bestellung eines besonderen Vertreters grundsätzlich nicht durch einseitige Erklärung beenden.
Tenor
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