Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 14.09.2023 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I.
Im Ausgangsverfahren ist die Besteuerung von sonstigen Leistungen nach § 22 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) streitig.
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