Auf die Berufung der Klägerin wird das am 12. Juli 2022 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.672,00 EUR nebst Zinsen für das Jahr in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 2.418,00 EUR seit dem 1. Februar 2022 und auf jeweils 1.209,00 EUR seit dem 1. März 2022, 1. April 2022, 1. Mai 2022, 1. Juni 2022, 1. Juli 2022 und 1. August 2022 sowie weitere 2.147,83 EUR nebst Zinsen für das Jahr in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12. Februar 2022 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, zum Ersten eines jeden Monats, beginnend mit dem 1. September 2022, an die Klägerin eine monatliche Pflegerente in Höhe von 1.209,00 EUR zu zahlen, wobei die Zahlungspflicht spätestens im Dezember 2037 endet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
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