Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Nutzbarkeit des vororganschaftlichen Zinsvortrags einer Organgesellschaft der Klägerin.
Die Klägerin ist eine SE mit Sitz ursprünglich in A, seit ... 2024 in B (Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts C unter
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