Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern eines Windparks
FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30.09.2009 - Aktenzeichen 2 K 134/08
DRsp Nr. 2009/25800
Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern eines Windparks
Die Verkabelung und Zuwegung eines Windparks sind selbständig bewertbare Wirtschaftsgüter. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer der Verkabelung und der Zuwegung beträgt in Anlehnung an die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Windkraftanlage 16 Jahre.