Die Revision des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 19.07.2023 - 4 K 409/23 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Zulässigkeit einer nach dem 01.01.2023 per Post erhobenen Klage.
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