Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine im Juni 1999 gegründete GmbH, betreibt ein Bauunternehmen. Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer ist Herr X. Klägerin führte die Bauvorhaben der Fazlija Dudic GmbH (FD GmbH) fort. Die FD GmbH und sodann die Klägerin standen in Geschäftsbeziehungen zu der I-Bau GmbH, die als Subunternehmerin auftrat.
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