I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger), ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe, ließ sich in seinem Verfahren vor dem Finanzgericht (FG) durch einen Rechtsanwalt vertreten. In einem (am selben Tage beim FG eingegangenen) Telefax vom 17. März 2006 beantragte er, die auf den 20. März 2006 anberaumte mündliche Verhandlung zu verschieben. Das Büro seines Bevollmächtigten habe ihn soeben über dessen Erkrankung unterrichtet.
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