Oberste Finanzbehörden der Länder - Erlass vom 08.11.2024
S 0853
Fundstellen:
BStBl 2024 I S. 1414

Oberste Finanzbehörden der Länder - Erlass vom 08.11.2024 (S 0853) - DRsp Nr. 2025/80018

Oberste Finanzbehörden der Länder, Erlass vom 08.11.2024 - Aktenzeichen S 0853

DRsp Nr. 2025/80018

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder über den Termin der schriftlichen Steuerberaterprüfung 2025 und die hierfür zugelassenen Hilfsmittel vom 8. November 2024

Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung 2025 findet bundeseinheitlich vom

7. bis 9. Oktober 2025

statt. Für die Zulassung zur Prüfung, Befreiung von der Prüfung und die organisatorische Durchführung der Prüfung sind die Steuerberaterkammern zuständig. Entsprechende Anträge sind an die zuständigen Steuerberaterkammern zu richten. Näheres regeln die Bekanntmachungen der Steuerberaterkammern, die in den Kammermitteilungen und auf den Internetseiten der Steuerberaterkammern veröffentlicht werden.

Für den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung 2025 werden als Hilfsmittel die Texte folgender Gesetze (Textausgaben) einschließlich ggf. hierzu erlassener Durchführungsverordnungen und Richtlinien zugelassen: