Oberste Finanzbehörden der Länder - Erlass vom 15.03.2024
IV A 2 - O 2000/23/10003 :005
Fundstellen:
BStBl 2024 I S. 451

Oberste Finanzbehörden der Länder - Erlass vom 15.03.2024 (IV A 2 - O 2000/23/10003 :005) - DRsp Nr. 2024/80318

Oberste Finanzbehörden der Länder, Erlass vom 15.03.2024 - Aktenzeichen IV A 2 - O 2000/23/10003 :005

DRsp Nr. 2024/80318

Anwendung von gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder; Gleich lautende Erlasse, die bis zum 14. März 2024 ergangen sind; Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 10. März 2023 (BStBl I S. 407)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung der bis zum Tage dieser Erlasse ergangenen gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder das Folgende: