Der Beklagtenwechsel ist zulässig.
Das Finanzgericht Düsseldorf erklärt sich für örtlich unzuständig.
Der Rechtsstreit wird an das örtlich zuständige Schleswig-Holsteinische Finanzgericht verwiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar.
I.
Die Kläger werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie wohnten zunächst im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts (FA) B.. Dieses veranlagte die Kläger mit Bescheid vom 11.12.2023 zur Einkommensteuer 2022, die dagegen fristgerecht Einspruch einlegten, über den bislang nicht entschieden ist.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|