OFD Baden-Württemberg - Verfügung vom 30.04.2025
S 0365
Normen:
AO § 184;

OFD Baden-Württemberg - Verfügung vom 30.04.2025 (S 0365) - DRsp Nr. 2025/80361

OFD Baden-Württemberg, Verfügung vom 30.04.2025 - Aktenzeichen S 0365

DRsp Nr. 2025/80361

Normenkette:

AO § 184;

Unterrichtung der steuerberechtigten Gemeinden

1 Unterrichtung über Rechtsbehelfe gegen Realsteuermessbescheide von größerer Bedeutung (AEAO zu § 184 Satz 2)

1.1 Unterrichtung der Gemeinden über Einspruchseinlegung

Für eine zuverlässige Haushaltsplanung haben die Kommunen großes Interesse zu erfahren, wenn in bedeutenden Fällen Gewerbesteuer-Messbescheide angefochten worden sind. Deswegen sollen nach AEAO zu § 184 Satz 2 die Finanzämter die steuerberechtigten Gemeinden über anhängige Einspruchsverfahren gegen Realsteuermessbescheide von größerer Bedeutung unterrichten.