Das BMF hat auf Anfragen des Deutschen Verbandes Klinischer Sprechwissenschaftler e. V. bezüglich der Möglichkeit der USt-Befreiung aus ähnlicher heilberuflicher Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG (§ 4 Nr. 14 Satz 1 UStG) mit Schreiben v. 10.6.1997 -
Nach § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG sind u. a. die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Krankengymnast, Hebamme oder aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG umsatzsteuerfrei. Die Vorschrift beruht auf Artikel 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c der 6. EG-Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt 77/388/EWG, wonach die Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der von den Mitgliedstaaten definierten ärztlichen und arztähnlichen Berufe erbracht werden, von der USt zu befreien sind.
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