Das Thüringer FinMin vertritt im Einvernehmen mit dem BdF und den obersten FinBeh der Länder zur Frage der steuerlichen Behandlung von Aufwandsentschädigungen, die von den kommunalen Spitzenverbänden in den neuen Ländern seit dem 1. 1. 1994 gezahlt werden und nicht mehr in voller Höhe durch Personalkostenzuschüsse des Bundes gedeckt werden, folgende Auffassung:
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