Aufgrund der Änderungen des
Unter Bezugnahme auf die
Der Unternehmer kann nach §
Der Vorsteuerabzug ist immer dann gegeben, wenn der Unternehmer die erhaltenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zur Ausführung steuerpflichtiger Umsätze (Ausgangsleistung) verwendet (z.B. kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen [§ 4 Nr. 12 S. 2 UStG]).
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