Zur Wahrung der Belange der Steuerbürgerin / des Steuerbürgers und zur Vermeidung von Rechtsbehelfen ist die Beachtung der Vorschriften der §§
Eine Anhörung ist gemäß §
Beispiele
Abweichung vom erklärten Sachverhalt (Anhörung grundsätzlich erforderlich)
Nichtanerkennung von geltend gemachten steuermindernden Tatsachen ohne rechtliche Überlegungen (z. B. wesentliche Abweichung von in der Steuererklärung geltend gemachten Erhaltungsaufwendungen zu Erhaltungsaufwendungen laut vorgelegten Rechnungen)
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