Auf Grund der 8. und 13. Richtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, den in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Unternehmern die Vorsteuern in einem besonderen Verfahren zu erstatten und hierfür eine zentrale Erstattungsbehörde zu bestimmen. Neben den EU-Mitgliedstaaten haben auch Mazedonien, Norwegen und die Schweiz ein entsprechendes Verfahren eingeführt.
Die Anschrift der zentralen Erstattungsbehörden und die Telefon- und Telefaxverbindung sind aus der folgenden Aufstellung ersichtlich. Die jeweils aktuelle Anschrift kann auch beim Bundeszentralamt für Steuern im Internet unter http://www.bzst.de abgerufen werden. Bei den genannten Behörden können auch nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer Anträge stellen.
Belgien | ||
Bureau Central de T.V.A. pour assujettis étrangers Departement Remboursements Tour Sablon-24éme étage Rue J. Stevens, 7 1000 Bruxelles BELGIUM | ☎: Fax: Internet: | 0032 2 552 59 33 4 0032 2 552 55 41 http://www.minfin.fgov.be |
Bulgarien | ||
Teritorial Directorate of NRA Sofia-city 21 Axakov str. BG 1000 Sofia BULGARIA | ☎: Fax: Internet: | +359 2 9859 3843 +359 2 986 4810 http://www.minfin.bg |
Dänemark | ||
Skattecenter Tonder 8/13 momsdirectiv Toldbodvej DK - 6330 Padborg DENMARK | ☎: Fax: Internet: | +45-74 12 73 00 |
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