In Abstimmung mit dem FinMin Rheinland-Pfalz - Erlass vom 19.02.2004 - S 2248 A - 04-001-01 - 442 - gilt für die Betriebsausgabenpauschale für Tagespflege Folgendes:
Die Betriebsausgabenpauschale ist für jedes einzelne Betreuungsverhältnis gesondert zu ermitteln. Dabei darf die einzelne Betriebsausgabenpauschale die monatlichen Einnahmen aus dem jeweiligen Betreuungsverhältnis nicht übersteigen.
Erklärt die Betreuungsperson die Einnahmen aus den einzelnen Betreuungsverhältnissen jeweils in einer Jahressumme, kann aus Vereinfachungsgründen von Rückfragen hinsichtlich der monatlichen Höhe der Betreuungsentgelte abgesehen werden, wenn nicht bereits aus anderen Gründen eine Rückfrage erforderlich ist.
Die Höhe der Betriebsausgabenpauschale ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Betreuung des Kindes | Der Betreuungsperson entstehen unbedeutende Sachaufwendungen | Erhöhte Sachaufwendungen durch eine oder mehrere Mahlzeiten |
bis 4 Stdn./Tag | 90,- DM/Monat 46,- EUR/Monat | 350,- DM/Monat 179,- EUR/Monat |
über 4 bis 6 Stdn./Tag | 120,- DM/Monat 62,- EUR/Monat | 450,- DM/Monat 230,- EUR/Monat |
über 6 Stdn./Tag | 150,- DM/Monat 77,- EUR/Monat | 480,- DM/Monat 246,- EUR/Monat |
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