Die Behandlung der Leistungen der regionalen Untergliederungen des Deutschen Roten Kreuzes an den Blutspendedienst des DRK bei Blutspendeterminen war Gegenstand verschiedener Erörterungen der Körperschaftssteuer- und Umsatzsteuer-Referatsleiter des Bundes und der Länder. Die Besprechungen führten zu folgendem Ergebnis:
Die Leistungen erfolgen im Rahmen eines steuerbaren Leistungsaustausches und unterliegen der Umsatzsteuer. Eine Umsatzsteuerbefreiung kommt nicht zur Anwendung. Insbesondere mmt nicht in Betracht, weil die Leistungen nicht von natürlichen Personen erbracht werden, sondern von der regionalen Untergliederung.
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