Das Milchlieferrecht ist ein einheitliches, selbständiges immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, das zugeteilt sowie entgeltlich oder unentgeltlich erworben worden sein kann. Entgeltlich erworbene Milchquoten wurden linear über einen Zeitraum von zehn Jahren abgeschrieben (vgl. BMF-Schreiben vom 14.01.2003 - BStBl 2003 I, 78).
In Anlehnung an das BFH- Urteil vom 16.10.2006 (Az.
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