Im Zahlungsverkehr zwischen Kreditinstituten (Interbanken-Zahlungsverkehr) werden unterschiedliche Datensatzformate verwendet, nämlich im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr das SWIFT-Format und im nationalen Zahlungsverkehr im Wesentlichen das DTAUS-Format. Aufgrund der verwendeten Datenformate ist es nicht möglich, in der Rechnung die Steuernummer bzw. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers, eine fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer) sowie einen Hinweis auf die Steuerbefreiung anzugeben.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gilt Folgendes:
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