1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 13.08.2024, Az.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 35.654,37 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 28.12.2023 zu bezahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.
3. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1. genannte Urteil des Landgerichts Regensburg ist, soweit es aufrechterhalten bleibt, ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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