Seit 2021 vereinfacht das OSS-Verfahren die Umsatzsteuer-Meldung für grenzüberschreitende B2C-Geschäfte. Doch wie wird das Ganze richtig gebucht? Dieser Beitrag zeigt, wie Sie mit den richtigen Steuerschlüsseln, Konten und einem klaren System effizient durchstarten - inklusive Beispielbuchung und Praxistipps.
Mit dem Wachstum des grenzüberschreitenden Onlinehandels in der EU standen viele Unternehmen vor einer komplexen Herausforderung: Sobald sie bestimmte Lieferschwellen in einzelnen EU-Staaten überschritten, mussten sie sich dort umsatzsteuerlich registrieren, lokale Umsatzsteuersätze anwenden und nationale Meldungen abgeben. Das führte zu einem enormen Verwaltungsaufwand - insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die europaweit verkaufen.
Um dieses Problem zu lösen, wurde zum 01.07.2021 das One-Stop-Shop-Verfahren (§ 18j UStG) - kurz: OSS-Verfahren - im Rahmen der Mehrwertsteuer-Digitalpakete eingeführt. Es ermöglicht eine zentrale Meldung aller EU-weiten B2C-Umsätze über ein einziges Portal beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), ohne Registrierung in jedem einzelnen EU-Land.
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