Auf die Berufung der Beklagten und auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 22. März 2017 - Gz.:
Die Beklagte wird verurteilt, an die klagende Partei beginnend mit dem 1. Juli 2017 über den Betrag von € 1.902,61 hinaus jeweils zum 01. eines Monats einen Betrag in Höhe von € 105,27 brutto zu zahlen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|