Personal: So buchen Sie Minijobs 2025 richtig und vermeiden Fehler

Minijobs sind für viele Unternehmen eine flexible Möglichkeit, Arbeitskräfte einzusetzen. Die korrekte buchhalterische Erfassung stellt jedoch häufig eine Herausforderung dar. In diesem Praxisbeitrag erläutern wir Ihnen detailliert, wie Sie Löhne und Abgaben für Minijobber im Jahr 2025 rechtssicher verbuchen und welche gesetzlichen Rahmenbedingungen Sie dabei berücksichtigen müssen.

Was ein Minijob ist

Die geringfügige Beschäftigung, besser bekannt als Minijob, ist in § 8 Abs. 1 SGB IV gesetzlich verankert. Das Gesetz unterscheidet zwei Arten von Minijobs: zum einen die geringfügig entlohnte Beschäftigung mit einer Verdienstgrenze von 556 € monatlich (Stand 2025), zum anderen die kurzfristige Beschäftigung, die auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist.

Die Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen wurde zum 01.01.2025 an den gesetzlichen Mindestlohn angepasst und auf 556 € pro Monat angehoben. Eine Besonderheit des Minijobs besteht darin, dass die Arbeitnehmer von den regulären Sozialversicherungsbeiträgen befreit sind. Die Arbeitgeber hingegen sind verpflichtet, pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale zu entrichten.

Welche Abgaben für einen Minijob anfallen

Arbeitgeber haben bei der Beschäftigung von Minijobbern verschiedene Pflichtabgaben an die Minijob-Zentrale zu entrichten. Diese setzen sich wie folgt zusammen: