Auf die Berufung des Klägers wird Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Oldenburg vom 27. September 2024 aufgehoben und der Bescheid der Beklagten vom 25. April 2022 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 6. Juli 2022 geändert.
Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Rente wegen voller Erwerbsminderung bereits ab dem 1. Juni 2019 zu gewähren.
Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers aus beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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