Auf die Revision des Beklagten wird das Zwischenurteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 14.04.2023 -
Die Klage wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens haben die Kläger zu tragen.
I.
Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) erhoben am 09.02.2023 durch ihre ausschließlich als Steuerberaterin zugelassene Prozessbevollmächtigte (S) per Telefax Klage.
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