1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 19. Juli 2022 wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird zugelassen.
4. Der Streitwert wird auf 8.099,63 Euro festgesetzt.
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